Wahlleistungen
Wahlleistungen sind Leistungen, die über die Regelleistungen hinausgehen und gesondert berechnet werden. Diese Wahlleistungen müssen mit Ihnen bzw. Ihren Angehörigen schriftlich vereinbart werden. Wahlärztliche Leistungen können nur auf der Grundlage eines gesonderten Behandlungsvertrages des Patienten mit liquidationsberechtigten Ärzten des Hauses gewährleistet werden. Nähere Informationen können Sie dem Pflegekostentarif oder den Allgemein Vertragsbedingungen entnehmen.


